Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Wersberg Mediagroup, Daniel Wersberg, 84xxx Landshut, Deutschland (nachfolgend „Agentur“ genannt) für Verträge über Dienstleistungen in den Bereichen Social Media, Video-Produktion, Performance Marketing, Social Recruiting und verwandte Mediendienste.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die Erbringung von Medien- und Marketingdienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, sofern nicht in einzelnen Klauseln abweichend geregelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch die Unterzeichnung eines gesonderten Vertrages zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.
(3) Freigaben und Rückmeldungen sind vom Kunden innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 5 Werktage) zu erteilen. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Projekten mit einem Volumen über 5.000 EUR netto kann die Agentur eine Anzahlung von bis zu 50 % der Gesamtsumme verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(3) Die Agentur behält sich das Recht vor, erstellte Arbeiten zu Eigenwerbezwecken (z. B. Referenznennung, Portfolio) zu verwenden, sofern dem keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.
(4) Quelldateien und Rohmaterial verbleiben im Eigentum der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder von dritter Seite ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
§ 8 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Agentur haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen. Insbesondere werden keine Garantien für bestimmte Reichweiten, Klickzahlen oder Conversion-Raten übernommen.
(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch veränderte Nutzungsbedingungen oder Algorithmen von Drittplattformen (z. B. Social-Media-Plattformen) entstehen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
(2) Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug gerät.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landshut, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: Februar 2026